In diesem Modell wenden sich die Versicherten bei jedem neu auftretenden Gesundheitsproblem und vor dem ersten Arztbesuch immer an eine telefonische Beratungsstelle. Dort werden die Versicherten von Fachpersonen telefonisch betreut und an einen Arzt oder ein Spital weitergeleitet.

Durch diese Weise werden Kosten eingespart und somit können die Versicherten im Telmed-Modell einen Prämienrabatt von bis zu 15% tiefer als die Prämien der Standard-Grundversicherung erhalten.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen einige Verfahrensweisen vor, wenn ein Versicherter einen Arzt aufsucht ohne sich vorher mit der telefonischen Beratungsstelle in Verbindung gesetzt zu haben. Die Krankenkassen können die Kostenübernahme verweigern oder aber auch die Rückstufung in die Standard-Grundversicherung veranlassen, d.h. Ausschluss aus dem Telmed-Modell.

Die Versicherten sind in folgenden Fällen von ihrer Pflicht der Kontaktaufnahme vor einem Arztbesuch befreit:

  • Notfälle
  • Jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
  • Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt (teilweise nur für Kinder!)
  • Andere Leistungen (je nach Krankenkasse verschieden)

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