Überall hört man vom Krankenkassenvergleich und auch ich habe ihn hier im Blog schon mehrmals empfohlen. Worin aber unterscheiden sich die vielen Krankenkassen der Schweiz? Um die richtige Entscheidung zu treffen sollte man den Unterschied zwischen der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzleistungen kennen und wissen, wo Einsparungen gemacht werden können.
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen. Einerseits die obligatorische Grundversicherung, welche gesetzlich schweizweit definiert ist. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgehalten. Andererseits gibt es verschiedene freiwillige Zusatzleistungen zusätzlich zur Grundversicherung. Sie ermöglichen erweiterte Leistungen und unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Seit 1996 ist die Grundversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen grundsätzlich die gleichen! Die Krankenkassen müssen zwingend jeden Antragsteller aufnehmen. Die Risiken Krankheit oder Unfall sind durch die Grundversicherung abgedeckt. Wichtig ist: wer schon beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung kündigen!
Die Prämien für die Grundversicherung unterscheiden sich nach Wohnort und Alter des Versicherten. Es gibt dabei drei Alterskategorien:
- Kinder (bis zum vollendeten 18. Jahr)
- Junge Erwachsene (19-25 Jahre)
- Erwachsene
Von den aus der Grundversicherung bezahlten Leistungen muss der Versicherte eine Kostenbeteiligung übernehmen. Das ist dann die Franchise. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 10%. Franchise und Selbstbehalt sind die im wesentlichen steuerbaren Grössen:
- Die Franchise beträgt 300 Fr. pro Jahr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bezahlen jedoch keine ordentliche Franchise. Man kann freiwillig eine höhere Franchise wählen, wodurch die Versicherungsprämie entsprechend reduziert wird.
- Der Selbstbehalt beträgt 10% des verbleibenden Rechnungsbetrages, jedoch bis zu einem Maximum von 700 Fr. pro Jahr (Kinder/Jugendliche bis 18: 350 Fr.).
- Ab 2006 beträgt der Selbstbehalt für Generika 10% und für Originalmedikamente 20%!
- Personen die nicht zusammen mit Familienmitgliedern in einem Haushalt leben, leisten einen Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes von 10 Fr. pro Tag.
Eine Ausnahme: Von Franchise und Selbstbehalt ausgenommen sind Leistungen bei Mutterschaft, wenn diese ohne Komplikationen abläuft.
Bei der Grundversicherung kann die Krankenkasse jedes Jahr auf den 31. Dezember gewechselt werden. Eine Kündigung muss bis am 30. November erfolgt sein. Nur bei der freiwilligen Zusatzversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach den vertraglich festgelegten Bestimmungen.
Grundsätzlich kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass mit einem Krankenkassenvergleich sehr viel Geld gespart werden kann. Ich spreche dabei von Beträgen über 1000 Fr.! Um einen Krankenkassenvergleich zu machen, klicke hier:
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1 Antwort : “Worin sich Krankenkassen in der Schweiz unterscheiden”
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